Die Einhaltung der Vorschriften durch die Einrichtung wird durch die Art der Verstöße bestimmt, die bei der Inspektion festgestellt werden.
15 von 35 dieser Verstöße werden als CDC-Risikofaktoren bezeichnet, da sie, wenn sie nicht kontrolliert werden, in direktem Zusammenhang mit lebensmittelbedingten Krankheiten stehen.
Nachinspektionen Dies geschieht, wenn ein Betrieb nachweist, dass er die Risikofaktoren für lebensmittelbedingte Krankheiten nicht aktiv kontrolliert. Jedes der folgenden Szenarien würde zu einer erneuten Inspektion führen:
- Insgesamt 5 oder mehr Verstöße, die mit „*“ (CDC-Risikofaktoren) gekennzeichnet sind.
- Insgesamt 11 oder mehr Verstöße zwischen 1 und 35.
Verstöße gegen CDC-Risikofaktoren
- (2) Verantwortliche Person/Demonstration des Wissens
- (4) Kranke Arbeitnehmer
- (5) Hände reinigen und waschen
- (7) Richtiges Händewaschen/Kein bloßer Kontakt mit verzehrfertigen Lebensmitteln
- (8) Zugelassene Quellen
- (9) Lebensmittel unverfälscht/guter Zustand
- (10) Erforderliche Aufzeichnungen
- (11) Lebensmittel ordnungsgemäß getrennt und geschützt
- (17) Richtige Kochtemperaturen
- (18) Nachheiztemperaturen
- (19) Kühltemperaturen
- (20) Heißhaltetemperaturen
- (21) Kalthaltetemperaturen
- (23) Zeit als Kontrolle
- (24) Teilkochmethoden
Ergriffene Maßnahmen
Abhängig von den zum Zeitpunkt der Inspektion festgestellten Bedingungen können verschiedene Durchsetzungsmaßnahmen ergriffen werden.
Freiwillige Schließung
Unter extrem unsicheren und unhygienischen Bedingungen wird der Betreiber der Einrichtung aufgefordert, zu schließen. Sobald das Problem, das zur Schließung geführt hat, behoben ist, benachrichtigt die Einrichtung THD und öffnet dann wieder. Der Inspektor überprüft vor Ort, ob die Bedingungen, die zur Schließung geführt haben, nicht mehr vorliegen. Zu den Bedingungen, die eine Schließung rechtfertigen würden, gehören:
- Extrem unhygienische Bedingungen.
- Extremer Schädlingsbefall.
- Wasserversorgung nicht ausreichend.
- Kritische Teile der Lebensmittelausrüstung funktionieren nicht richtig.
Zusammenfassung der Aussetzung
Wenn eine unmittelbare Gefahr für die Gesundheit besteht, die nicht innerhalb einer angemessenen Zeit behoben werden kann, schließt das Gesundheitsamt die Einrichtung sofort. Zu diesen Bedingungen gehören unter anderem die folgenden:
- Abwasserrückstau in die Anlage.
- Unzureichende Kühl- oder Warmhaltegeräte.
- Nachweis von Schädlingen in Lebensmitteln oder auf Oberflächen zur Lebensmittelzubereitung.
- Unterbrechung der sicheren Trinkwasserversorgung.
- Ausbruch lebensmittelbedingter Krankheiten im Zusammenhang mit der Einrichtung.
- Unterbrechung der Stromversorgung für mehr als 4 Stunden.
- Schwerer Bauschaden.
- Mitarbeiter, der mit Salmonella-Arten, Shigella-Arten, Shigatoxin-produzierenden E. coli 0157:H7 oder Hepatitis A arbeitet.
- Andere unmittelbare Gefahren gemäß Feststellung des Gesundheitsministeriums.
Eine Einrichtung, deren Lizenzzusammenfassung ausgesetzt wurde, kann innerhalb von 24 Stunden einen schriftlichen Antrag auf eine erneute Inspektion stellen. Wenn der/die Grund(e) für die Aussetzung nicht mehr vorliegen, kann die Lizenz oder Genehmigung sofort wieder in Kraft gesetzt werden. Wenn die Einrichtung der Ansicht ist, dass die Aussetzung nicht gerechtfertigt war, kann sie auch einen schriftlichen Antrag auf eine Anhörung vor dem Direktor des Gesundheitsministeriums stellen.
Selbstkontrolle
Das Selbstkontrolldokument wird den Betreibern von Betrieben als tägliches Checklisten-Tool zur Verfügung gestellt, das beim Aufbau kultureller Lebensmittelsicherheitsgewohnheiten hilft und letztendlich sicherstellt, dass der Betrieb täglich Risikofaktoren proaktiv kontrolliert.
Nachprüfung
„Erneute Inspektion innerhalb von #-Tagen“ wird im Inspektionsbericht angezeigt, wenn in der Einrichtung eine Inspektion fehlschlägt, und dieser Hinweis erinnert die Betreiber der Einrichtung daran, dass innerhalb des angegebenen Zeitraums eine Konformitätsinspektion stattfinden wird.
Folgemitteilungen
Bei Verstößen, die im Zuge der Inspektion nicht behoben werden können und die eine Nachverfolgung erfordern, werden den Betrieben Folgebescheide zugestellt. Sobald der Betreiber das Problem behoben hat, muss die Folgemitteilung bis zu dem auf dem Mitteilungsformular angegebenen Datum an THD zurückgesendet werden.
Warnungen dienen als Erinnerung daran, dass Anklagen vor Gericht ergehen können, wenn die aktuellen Bedingungen bei späteren Inspektionen weiterhin bestehen.
Ausgestellte Tickets
„#-Tickets ausgestellt“ wird gemeldet, wenn dem Betriebsleiter oder einem anderen Beauftragten wegen wiederholter oder offensichtlicher Verstöße Anzeige wegen Vergehens erstattet wurde. Je nach Gemeinde kann das Bußgeld bis zu $1.200 pro Verstoß betragen. Für Wiederholungstäter können nach Ermessen des vorsitzenden Richters auch andere Strafen verhängt werden.